Erlass des MAGS

Schließung der Halle


Aufgrund des im Folgenden in Auszügen zitierten Erlasses der Landesregierung wird die Tennishalle ab Dienstag, den 17.03.2020 geschlossen. Der Spielbetrieb auf den Freiluftplätzen wird ebenfalls mindestens bis zum 19.04.2020 untersagt.

"Erlass zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen ab dem 16.03.2020 und 17.03.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der Zuständigkeit des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) für landesweit anzuordnende Maßnahmen des Gesundheitsschutzes sowie in Ergänzung und Fortführung der Erlasse des MAGS zur Begrenzung der Ausbreitung des Corona-Virus ergeht, gemäß §§ 3 Absatz 1, 7 Absatz 3, 9 Absatz 1 Ordnungsbehördengesetz (OBG NRW) in Verbindung mit §§ 28 Absatz 1 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG), zunächst bis zum 19. April 2020 die Weisung:

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3. Folgende Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angebote sind zu schließen beziehungsweise einzustellen:

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 Zusammenkünfte in Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen ab dem 17.03.2020

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